Entwurf – noch nicht rechtlich geprüft.
Partnerbedingungen
§ 1 Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber von Quodomo („Quodomo“) und dem Vertriebspartner („Partner“) bei der Empfehlung der Software Quodomo.
§ 2 Zustandekommen und Laufzeit
(1) Die Partnerschaft kommt durch die Freigabe durch Quodomo zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Die Partnerschaft ist auf 6 Monate befristet und endet automatisch. Quodomo kann die Partnerschaft verlängern; der Partner wird darüber per E-Mail informiert. Der Partner kann außerdem eine neue Partnerschaft beantragen.
(3) Beide Seiten können die Partnerschaft aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.
§ 3 Rabatt-Codes
(1) Quodomo stellt dem Partner Rabatt-Codes zur Verfügung. Die Codes sind nur während der Partnerschaft einlösbar.
(2) Die Codes gelten ausschließlich für Neukunden und für Basistarife, nicht für Zusatzprodukte und nicht für Käufe über App-Stores.
(3) Der Partner darf die Codes frei weitergeben und auch selbst nutzen.
§ 4 Provision
(1) Der Partner erhält für jeden Kunden, der mit einem seiner Codes einen kostenpflichtigen Tarif abschließt, eine Provision in Höhe des vereinbarten Provisionssatzes auf den Netto-Listenpreis des Tarifs.
(2) Der Provisionszeitraum beträgt 12 Monate ab der ersten bezahlten Rechnung des Kunden. Provision entsteht nur für tatsächlich bezahlte Rechnungen, solange der Kunde aktiv ist.
(3) Kündigt der Kunde, entstehen keine weiteren Provisionen. Bereits gezahlte Provisionen verbleiben beim Partner.
(4) Wird eine Zahlung erstattet oder zurückgebucht, entfällt die Provision dafür; bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet.
(5) Provisionen für Kunden, die während der Partnerschaft gewonnen wurden, werden auch nach deren Ende bis zum Ablauf des Provisionszeitraums gezahlt.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung
(1) Quodomo rechnet monatlich im Gutschriftverfahren ab. Der Partner stimmt der Abrechnung per Gutschrift zu und stellt keine eigenen Rechnungen.
(2) Provisionen werden 30 Tage nach Zahlungseingang freigegeben und mit der nächsten Monatsabrechnung überwiesen.
(3) Der Partner ist verpflichtet, seine steuerlichen Angaben und seine Bankverbindung aktuell zu halten.
§ 6 Pflichten des Partners
Der Partner wirbt wahrheitsgemäß, verwendet keine irreführenden Aussagen, verschickt keine unerwünschte Werbung und nutzt die Marke Quodomo nicht in bezahlten Suchmaschinenanzeigen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 7 Datenschutz
Der Partner erhält ausschließlich pseudonymisierte Informationen über geworbene Kunden. Personenbezogene Daten des Partners verarbeitet Quodomo gemäß der Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung, Schlussbestimmungen
[Haftungsbegrenzung, Änderungen der Bedingungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand – durch Anwalt auszuformulieren.]